Die Mitversicherung der Kinder in der Privathaftpflicht
Die Privathaftpflicht stellt den Versicherungsnehmer und die Mitversicherten von Schadensersatzansprüchen frei. Bei Schadensereignissen, wie Tod, Verletzungen, aber auch dauerhafter oder zeitweiser Gesundheitsschädigung leistet diese Art von Versicherung dabei Ersatz. Dem Gesetz nach ist jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, nämlich leitungspflichtig.
Die Privathaftpflicht ist dabei eine Familienversicherung. Ehe- oder Lebenspartner sind nämlich durch diese Versicherung ebenso abgesichert, wie die zur Familie gehörenden Kinder. Deren Mitversicherung ist jedoch zeitlich nicht grenzenlos, sondern gilt grundsätzlich nur bis zum Ende der Schul- bzw. Berufsausbildung. Und auch die Mitversicherung von Paaren ohne Trauschein ist nicht bei allen Gesellschaften möglich. Ein Zusammenleben muss der Versicherungsgesellschaft dabei jedoch vor dem Zustandekommen eines Vertrages mitgeteilt und auch nachgewiesen werden.
In der Privathaftpflicht mitversichert sind auch bestimmte Haustiere, wie zum Beispiel Katzen, Vögel und Meerschweinchen und auch Hamster. Pferde und Hunde hingegen müssen durch eine Sonderform der Privathaftpflicht abgesichert werden – der Tierhalterhaftpflicht – abgesichert werden.
Grundsätzlich durch eine Privathaftpflicht nicht mitversichert vorsätzlich herbei geführte Schäden, wie auch Mietschäden und Schäden an geliehen und gemieteten Sachen, aber auch Schäden, die einem Mitversicherten durch einen anderen Mitversicherten zugeführt werden, oder aber auch Bußgelder, die von staatlicher Seite her verhängt werden. Für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges stehen, fallen auch nicht in den Bereich der Privathaftpflicht. Hierfür zuständig ist die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflicht hingegen beinhaltet eine Teil-Rechtsschutz-Versicherung. Das heißt sie bezahlt nicht nur für berechtigte Schadensforderungen, sondern wehrt vielmehr auch unberechtigte Forderungen ab. Darüber hinaus tritt sie auch für Vermögensschäden ein, wie zum Beispiel einen entgangenen Gewinn. Mit einem Privathaftpflicht Vergleich kann man auch hier eine ganze Menge Geld sparen.
